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Seit dem 31. Dezember 2020 gibt es eine verpflichtende Lizenz für Privatpersonen und Unternehmen, um mit einer Drohne(einem unbemannten Luftfahrzeug) im Freien zu fliegen, die EU-Drohnenlizenz. Hierfür sind eine Ausbildung und eine Prüfung erforderlich. Eine Betreibernummer ist auch erforderlich, wenn Sie eine Drohne oder ein unbemanntes Luftfahrzeug mit einer Kamera besitzen. 

Da wir unsere Projekte auch mit einer Drohne visualisieren wollen, haben wir eine Drohne gekauft und eine Betriebserlaubnis beantragt. Tom erhielt dann die Lizenzen A1-A3 und A2. Sind Sie neugierig, was diese Lizenzen bedeuten? Lesen Sie mehr auf der Website der Rijksoverheid.

Bald werden wir die ersten Bilder unserer Projekte, die mit unserer Drohne gemacht wurden, mit Ihnen teilen.